Samstag, 22. Dezember 2018

Spenden und Organisation für die Demo in Karlsruhe zur Eröffnung der Verhandlung über die Sanktionen in Hartz IV

Liebe Mitmenschen,

sind Kürzungen des Existenzminimums gegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen (Hartz IV- Sanktionierungen, §§ 31a und b im SGB-II) verfassungsgemäß? 

Nach JAHREN des WARTENS und des unbeschreiblich vielfältigen (kreativen) Protestes gegen die Sanktionspraxis steht jetzt endlich der mehrfach verschobene Verhandlungstermin im Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage fest!

Die Verhandlung startet am 15. Januar 2019, 10 Uhr (Einlass 9:15),  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe



Um in Karlsruhe mit mehreren Autos von Berlin/Brandenburg anzureisen und eine schöne Demo zu machen, während das Bundesverfassungericht verhandelt,

können Spenden (gern auch gegen Spendenbescheinigung) hierher überwiesen werden:

Aktionskonto der 
BGE-Lobby (g) UG (haftungsbeschränkt)
IBAN: DE 66430609671178136701
Betreff : Aktion in Karlsruhe

Sonntag, 9. Dezember 2018

BER fertig oder Sanktionen in Karlsruhe verhandelt - was ist schneller?

VOTEN oder WETTEN Sie hier!

Nicht um Geld oder irgendwas, nur um die Sache selbst! WAS TRITT ZUERST EIN:

[ ] BER (Berlin-Brandenburger Flughafen) fertiggestellt

oder

[ ] mündliche Erörterung und öffentliche Urteilsbekanntgabe des Bundesverfassungsgerichtes zur (SGB-II) Sanktionsthematik
???