An den letzten Wochenenden hat es wohl an mehreren Orten Deutschlands Konflikte mit der Polizei gegeben, weil Menschen in hygienesicherer Weise demonstrierten oder anderweitig politische Meinung kundtaten, vor allem in Hinblick darauf, Geflüchtete nicht zu vergessen und andernorts um schlicht weiterhin Grund- und Menschenrechte wahrzunehmen und für die Versammlungsfreiheit selber zu demonstrieren.
Auch Klagen von Rechtsanwält*innen und Grundrechts-Aktiven sind eingegangen bei diversen Gerichten.
Gerüchte gab es über "Demoaufrufe" zu Freiheit, Grundgesetz u.ä.
Um jetzt als Freiheitsforscherin herauszufinden, was jetzt alles in praxi nicht mehr geht oder bereits verboten ist, stellte ich eine Anfrage an die Polizei über deren Internetwache:
"Darf
ich allein als Einzelperson (heute) einen Spaziergang zum
Rosa-Luxemburg-Platz machen, wo schonmal Leute demonstriert haben?
Wenn nicht, wie weit darf ich meinen Spaziergang in diese Richtung unternehmen?
Darf
ich ein Grundgesetz als Einzelperson an meinem Rucksack anheften und
damit in der Öffentlichkeit herumlaufen zum Einkaufen etc. oder ist das
ggef. Eine Provokation, die bestraft wird?"
worauf ich kurz später diese Antwort erhielt: