Anfrage Regionaldirektion BA zur Krankenkassenmeldung

AW: Krankenversicherung und Nachversicherungsschutz - Meldung durch die jeweiligen Jobcenter

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_BA-Berlin-Brandenburg-Kundenreaktionsmanagement

<Berlin-Brandenburg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de>
21. Oktober 2019 um 09:58
An: "friggawendt@googlemail.com" <friggawendt@googlemail.com>
Sehr geehrte Frau Wendt,

Ihre untenstehende Anfrage habe ich dankend erhalten.

Nach § 5 Absatz 1 Nr. 2a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen versicherungspflichtig. Die Mitgliedschaft in der GKV und sozialen PV beginnt mit dem Tag, von dem an Alg II bezogen wird. Der Zeitpunkt, an dem die Bewilligung erfolgt, ist dabei unerheblich.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des letzten Tages, für den Alg II bezogen wird bzw. Beiträge entrichtet werden. Eine Unterbrechung nach sechs Monaten erfolgt nicht und entbehrt jeglicher Grundlage.

Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungsberechtigten von Arbeitslosengeld II:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-KVPV_ba013456.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name Sachbearbeiter*in]
Fachkraft im Büro der Geschäftsführung
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
E-Mail:
Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Frigga Wendt <friggawendt@googlemail.com>
Gesendet: Samstag, 19. Oktober 2019 10:19
An: _BA-Berlin-Brandenburg <Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de>
Betreff: Krankenversicherung und Nachversicherungsschutz - Meldung durch die jeweiligen Jobcenter

Sehr geehrte Damen und Herren,

"Jobcenter melden alle 6 Monate die Antragsteller*innen aus der
Krankenversicherung ab und nutzen die Frist des
Nachversicherungsschutzes aus".

Dieser Hinweis erreichte mich als Meldung in einem sozialen Netzwerk.


Ist es eine übliche Praxis, Kosten zu reduzieren?
Werden damit Kosten eingespart, die sich später als "lückenhafte"
KV-Vita für die Betroffenen auswirken?
Wird nachgezahlt oder wird zahlungsfrei ohne Wissen von den
Betroffenen ggf. die KV öfter einmal im "Nachversicherungsschutz"
genutzt durch die Praxis der Jobcenter?

Gibt es dazu bestimmte Verordnungen oder Weisungen - und wenn ja welche?

Vielen herzlichen Dank für eine Auskunft,

FriGGa Wendt
Hartz IV betroffene Außerparlamentarierin


Einige (weitere) Ergebnisse meiner außerparlamentarischen Arbeit

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