Freitag, 6. Juli 2018

Anfrage an den Bundesdeutschen "Verfassungsschutz" et. al. - DSVGO und IFG

[Anschriften, Mails, Kontakte]**

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit frage ich Sie offen und frei heraus, ob ich vom Verfassungsschutz/Ihrer Einrichtung beobachtet werde und wenn ja zu welchem Zweck und welcher Art Daten erhoben wurden.

Das ist eine Anfrage nach der neuen Datenschutzverordnung der EU sowie mein persönliches Interesse (in letztgenanntem wie bei Auskunftsanfragen an die SCHUFA).

[...während ich mein eigenes Schreiben anfertige, erfahre ich, dass angestoßen über die Aktiviäten netzpolitik.org sowas schon von anderen angefertigt wurde und als VORLAGE im Netz verfügbar ist. Ich werde aber - gerade wegen den komplikationen dort - gern mein eigenes Schreiben schicken und auf Rückfragen warten.]


Im Zuge dessen verlange ich Auskunft über alle von Ihrer Institution oder von durch Ihre Institution beauftragten Dritten mir zuzuschreibenden gespeicherten Daten (papiern, elektronisch, sonstwie) und die vollständige Akteneinsicht binnen dieses Kalenderjahres, auch wenn diese Daten in den (namentlich ggf. zu anonymisierenden) Ihnen vorliegenden Unterlagen Dritter auftauchen.
Dazu ist eine schriftliche Auskunft, auch bei Nichtvorliegen erhobener und gespeicherter, meiner Person zuzuordnender Daten, erforderlich.


Anmerkung:
Ich finde es grundsätzlich anerkennenswert, dass andere Menschen Interesse an mir haben...

Doch was aus dem Interesse wird und mit welchen Mitteln man der Neugier folgt, das ist entscheidend.


Vorsorglich teile ich dazu mit:
Ich widerspreche von mir aus JEDER nachrichtendienstlichen Erfassung und Verarbeitung meiner Daten, die über die normale Nutzung und Unterrichtung aus öffentlich zugänglichen Quellen hinausgeht, welche ich selber als Bürgerin in Bezug auf andere Menschen anwenden darf.
Ich widerspreche allen möglichen Observationspraktiken und insbesondere Manipulationen oder Eingriffen durch Ihre Körperschaft/Ihren Auftraggeber, die einem normalen Mitbürger ohne Observations- und Eingriffsauftrag ebenfalls verboten sind.
Falls jemand Fragen hat, sich sorgt oder meine Hilfe wünscht, kann er - ohne Garantie und Verpflichtung zu einer Selbstrechtfertigung meinerseits - mich fragen und ansprechen. Gern wirke ich an allem mit, was meiner Erkenntnis nach zielführend für die Umsetzung der Menschenrechte ist - Ihrer, meiner und der anderer Menschen.

Ich verbleibe mit mitmenschlich- freundlichem, neugierigem Gruß

FriGGa Wendt

[Es ist bei einigen Anträgen auf spezieller Verfassungsschutz-Gesetzesgrundlage (die ich gar nicht gezielt bemühe im ersten Schritt) danach gefragt worden, warum man so ein Auskunftsinteresse hat.
Früher (oder in dem oben verlinkten Formular von datenschmutz.de) musste man begründen, wieso man denkt, überwacht zu werden (z.B. weil man bestimmte Websites wie netzpolitik.org anklickt ;-P). Inzwischen gibt es aber diese neue Datenschutzverordnung, wo man das nicht begründen muss, sondern erstmal fragen kann nach Auskunft. Wenn sie dann nein sagen, wir sagen dazu nichts, dann müssen sie ihre Sonderrechte auf den Tisch legen- oder halt sie haben nichts (=verwenden nichts, was sie ggf. doch haben und verschweigen).
Oder aber sie lesen meine Seite, auf der ich mal wieder meine Selbstpositionierung hinterlasse, was ich dann gern auch ausgedruckt hinterherschicken kann:]

Freiwillige unverbindliche Hinweise und Gedanken (nicht Unterstellungen) zum Verständnis aller Mitlesenden - "Motivationsschreiben" zu diesem Brief


Ich bin mir dessen bewusst, dass im Zuge des ORWELLSCHEN NEUSPRECHS schon die Tatsache, dass ich so eine Anfrage abschicke, mich in eine "bedenkliche Bewertungs-Kategorie" schieben könnte - und das nicht nur, weil das "ZDF" mich in besagtem verleumderischen "orwellschen Neusprech" in einer "Reichsbürger-" (unter anderem gleichgesetzt mit "Anarchisten, Aussteigern und Träumern") "Dokumentation" zeigte.


Wenn alle in dieser Doku gezeigten und ähnlichen Menschen pauschal mit dem "Reichsbürgertitel" auch beim Verfassungsschutz und nicht nur für die ZDF-"Dokumentar"filmer gelabelt sind, liegt die Vermutung nahe, dass auch über mich eine Akte im VS/ähnlichen Einrichtungen angelegt wurde.


Ich verfüge über keine verbotenen Schusswaffen (Haargummis und Strohhalmraketen einmal abgesehen) und habe keine Nahkampfaufbildung außer ggf. mein freches Grinsen und meine Stimme geht manchen Leuten auf den Sender.
Ich habe Physik studiert, aber keinen Zugang zu radioaktiven Substanzen in größerer Menge und zudem bin ich auch Gegnerin von Atomkraftwerken (sofern man sie auf der Erde baut) und für ein weltweites Kriegswaffen-Produktionsverbot.
Mein "Phaser" ist ein Fanartikel und nicht betriebsbereit.
Mein Sohn hat einen arabischen Vornamen und eine horrende Sammlung von Plastikspielzeugwaffen ("Nerf"), die seit einigen Jahren bei Jugendlichen sehr beliebt sind.
Ich stelle gerne Fragen und überprüfe gern in der Praxis Hypothesen - besonders dann, wenn Behörden von sich aus etwas "von mir oder anderen (erwirken) wollen" oder wo ich ein Konfliktthema mit meinem Gerechtigkeitsempfinden konkret oder allgemein erahne und das klären möchte.
Sollte in irgend einer Akte über mich ein Schubladenstempel wie "Gefährder", "Terrorist" oder "Reichsbürger" stehen, so bitte ich der WAHRHEIT zuliebe, diesen zu löschen und "UNGEHORSAMER FREIGEIST" dazuzuschreiben und mich über die aktuelle Etikettierung oder Umwidmung schriftlich zeitnah zu unterrichten.
Das Ideal des ersten Artikels des Grundgesetzes und die Möglichkeiten des Artikels 20 GG sowie viele andere Artikel dazwischen stützen herrschaftskritisches und emanzipatorisches Gedankengut in Abgrenzung von Herrschaft ausübenden Weltsichten, die sich (stur) auf "Gegebenes und Gesetztes" stützen.

Bedenken Sie: ich ziehe meine "Berechtigung zum Ungehorsam" aus keinem staatlichen oder überstaatlichen Gesetz, sondern sehe es als Grundrecht eines Menschen an, nicht einer Norm entsprechen zu müssen und keine Herrschaft über sich "bestellt" zu haben. Ungehorsam ist nicht gleichbedeutend mit Ablehnung von Ethik und Moral, sondern lediglich nicht affin für "bedingungslose Gehorsamskulturen" ("hier steht geschrieben, Du hast Dich zu fügen!") zu sein. Im Gegenteil - wo ich mich bewusst zu etwas, wie den Menschenrechten (!), bekennen kann, hat das eine ernsthafte intrinsische Bedeutung für die Ausrichtung meines Handels, welche viel stärker ist als ein verordneter Gehorsam, dem ich mich ggf. nur aus Angst oder Vermeidung von Übeln, unterwürfe aber niemals freiwillig, also ohne Zwang und Kontrolle, in mir trüge und ehrlich an andere weitergeben könnte.
Ich verbinde mit dem Wort "Ungehorsam" keine automatische intrinsische Gewaltbereitschaft, sondern lediglich die Eigenschaft, mich nach meinen Möglichkeiten und Kräften gewaltsamen Zwangserziehungsversuchen und Unterwerfungskulturen zu widersetzen, zu denen ich eindeutig "Regeldurchsetzungsfanatismus" und "Regelkonformismus" zähle, welche oft dem Muster nach gerechtfertigt werden: "ich tue nur meine Pflicht wie von oben befohlen, ich bin nur für eine einseitige Betrachtung zuständig und Ihre Einwände (so logisch und menschlich sie auch klingen mögen), können nicht berücksichtigt werden und folglich mein Durchgreifen nicht verhindern."


Ich halte zudem auch eine (Psycho)Pathologisierung von freigeistigem und freidenkerischen Gedankengut sowie von eigenwillig-kreativen Reaktionsmustern auf ein repressives Sozial-, Wirtschafts- und Herrschaftsdurchsetzungssystem für eine Grundrechte- und mitunter sogar Leben- gefährdende Kriminalisierung und für den kompletten Gegenentwurf zum "mündigen Bürger", dem einstigen Ideal der BRD und des GG.


Es mag kurios sein, sich von unterschiedlicher Motivation ergriffen damit zu befassen, wie GESETZE sich selber widersprechen und Definitionen ihren Grenzbereich schärfen oder aufweichen. Doch sind Forschungsaufträge dieser Art nicht ein geeignetes Kriterium, eineN derartigeN ForscherIn automatisch in eine bestimmte GESINNUNGS-Schublade zu stecken und gar damit die Anwendung von asymmetrischen (Sonder)gesetzen auf sie zu legitimieren (wie etwa eine Sonderbehandlung nach der Attributierung "Reichsbürger").


Ich erkläre mich als MENSCH, der aus dem "Kindergarten" der Herrschaft entwachsen ist und keine Führung sucht.
Wo ich FRAGEN habe und RATGEBER suche, werde ich als erwachsene Frau das jederzeit selber sagen können oder dem liebevollen Wohlwollen und technischen Sachverstand von Mitmenschen vertrauen, die nicht über mich (gewaltsam meinen Willen brechend) herrschen wollen, sondern mir helfen, die Grundrechte als Ideal in mir, meinen Mitmenschen und unseren Beziehungen zueinander umzusetzen - angefangen in allen Berührungen, die Mitmenschen und Institutionen mit mir haben.
Ich liebe MENSCHEN aber ich schütze keine Herrschaftssysteme oder die ROLLEN, die Leute zum Erhalt von Herrschaft und Macht ausführen.
Ich erkenne kein menschengemachtes Gesetz als heilig an, das sich selber legitimiert zu herrschen - sondern nur die LIEBE, die uns als Brüder und Schwestern verbindet. Regelungen sind ggf. gut und sinnvoll, dürfen uns aber nicht des wesentlich tieferen Impulses von LIEBE und FREIHEIT berauben.
Nichts desto trotz nehme ich natürlich wahr und verleugne nicht, mit welcher Macht, mitunter auch Kompromisslosigkeit oder Härte, Gesetze "durchgeprügelt" und umgesetzt werden und dafür unzählige Mitwirkende finden, die eigentlich menschlich meine Brüder und Schwestern sind und das eine oder andere Resultat dessen selber absurd oder übertrieben empfinden - und ich sehe genauso viele kleine und große Lösungsmöglichkeiten, für die die andere Seite offen sein müsste.
In meiner Weltanschauung können "Recht und Gesetz" allerhöchstens Diener des freien, souveränen und mündigen Menschen sein, der sich in Beziehung zu seinen Mitmenschen befindet.
In diesen Beziehungen haben "Störungen" Vorrang - es wird von einer "guten Waltung" nicht aus Einfachheit und um einen systemischen Ablauf zu befriedigen oder um andere abzuschrecken ein "Erziehungsexempel" statuiert. Zu letzterem greifen nur (verzweifelte oder ratlose) "Fürsorgeverpflichtete", die Angst haben*, sich ihren Schützlingen gegenüber nicht gerecht und nicht "Zusammenhalt stärkend" verhalten zu können.


Oft erreichen sie aber damit das Gegenteil, wenn es nicht um einen Akutfall geht (Grenzen überschreiten, um jemanden zu retten), sondern um das stete sich Behaupten und Sichern einer hierarchisch höheren weisungserteilenden Funktion. Spätestens, wenn das Kind die Pubertät erreicht, wird das Muster in Frage gestellt und Eltern müssen ihre Beziehung zu ihren Kindern neu definieren lernen - oder sie riskieren den (seelischen) Tod ihres Schützlings, sein Verkümmern oder Verkrüppeln, wenn sie mit aller Härte gegen die Herangewachsenen das durchzupressen versuchen, was diese nicht (mehr) einhalten. Wenn man mich töten müsste, um mich vom missachten einer roten Ampel abzuhalten, heiligt dieser Zweck nicht die Mittel. Auch das zerstören einer bürgerlichen Existenz oder das Gefährden einer Familie durch sinnlose und auf Geldeintrieb ausgerichtete Zwangsmaßnahmen, ist in keiner Weise ein abgebrachtes Mittel.


* Diese persönliche menschliche Schwäche, der wir alle erliegen können und die auch ich kenne,
könnten wir alle lernen zu minimieren, statt sie zum Inbegriff unserer Verwaltungskultur zu machen.


Zwangsgelder und Zwangsinhaftierungen für Verträge zu Lasten Dritter, nicht erfüllter Schuldknechtschaft oder "Hinterherbestrafungen" für ein Handeln, das schadlos war und längst vorüber ist, sind schon aus Gründen der Fairness und Gleichbehandlung nicht erlaubt.
Wieso soll ein behördlicher "Verwaltungsakt" nur dann beklagbar sein, wenn er direkt im Raume schwebt und hinterher (wenn das Gericht erst dazu kommt, ihn anzuschauen) nicht mehr angreifbar sein? Während ein "bei Rot die Straße passierender", der keinen Unfall verursacht hat, dafür Jahre später noch mit Bußgeldern, unbestellten kostenpflichtigen Gerichtsverfahren, seine wirtschaftliche Existenz gefährdenden Zwangsvollstreckungen oder Erzwingungshaft belangt wird?


Ich „verteufele“ nicht die Idee, unter gleichberechtigten Gesellschaftsmitgliedern Regeln zu verabreden und sich Gesetze als Orientierung zu geben.
Aber die "Besserstellung" behördlichen Handelns gegenüber menschlichen (Grund)rechtsansprüchen muss endlich aufhören und sich auf das NORMALE besinnen:
Recht“ ist als Anspruch und Folge natürlicher Bedürfnisse basaler als Gesetz(tes) und

Gesetze sind für Menschen, nicht Menschen für Gesetze gemacht!



** z.B. Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100, 50765 Köln,  Fax:  +49(0)221-792-2915

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