... aus gegebenem Anlass folgt mein offener Brief an Bundestagsabgeordnete und andere...
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,
aus aktuellem Anlass habe ich folgende Fragen an Sie:
Stellen Sie sich vor, Sie sind Bürger*in in Deutschland.
Sie haben sich nichts gemacht, was eine Anzeige wert ist.
Also: Keine Anklage, kein Verbrechen.
Aber die EU bestraft Sie persönlich trotzdem mit "Sanktionen".
Mit Sanktionen, die Ihnen jegliches Arbeiten oder Geschäft mit anderen hier in Ihrem eigenen Land verbieten.
Mit Sanktionen, die Sie, Ihre Familie, Ihre Kinder mit Wohnungsverlust und dem Grunde nach auch mit Verhungern bedrohen.
Alle, die Ihnen helfen wollen, machen sich strafbar, sofern es irgendwie "herauskommt".
Also rechtlich eine Art Aufforderung zu "unterlassener Hilfeleistung".
Sie fänden das unglaublich und unmenschlich?
Das kann doch in einer westlichen Demokratie, unserem freien Land mit Sozial- und Rechtsstaat gar nicht vorkommen? Wir sind doch hier nicht bei der Mafia oder im Mittelalter?
Doch, sowas KANN vorkommen und KOMMT gerade vor.
Vielleicht, weil Gesetze "schief" gegen die Wirklichkeit oder andere höherstehende Gesetze "gewachsen" sind - vielleicht, weil nicht zu Ende gedacht wurde, was manche Presse und manche*R Anwält*in schon weitergedacht hat?
Jetzt frage ich Sie im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem Sozial- und Rechtsstaat:
Wer bzw. welche Institution ist für die Existenzsicherung einer von der EU "sanktionierten" und in Deutschland lebenden Person zuständig - so dass es AKUT nicht zu Obdachlosigkeit, Mangelernährung sowie zum Schaden Angehöriger (z.B. Kindern) so einer Person kommt?
Hinweis: die "Sanktion" bedeutet, dass man weder arbeiten noch sonstige "Verträge" mit jemandem eingehen darf, die Sanktionierte wirtschaftlich oder materiell stärken - es drohen drakonische Strafen und strafrechtliche Verfolgung für Außenstehende. In der Presse wird am aktuellen Fall Hüseyin Dogru erwähnt, dass es ggf. schon illegal sei, ihm Windeln für seine kleinen Kinder oder einen Kaffee zu spendieren.
Das Konto seiner Ehefrau war kurzzeitig gesperrt worden, um zu verhindern, dass sie ihrem Mann Dinge kaufen könnte.
Wie ist eine EU-Sanktion mit einer so man die Worte des Gesetzestextes streng auslegt, überhaupt mit dem Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip der BRD vereinbar?
Um die Tragweite nochmal deutlich zu umreißen: wenn ein Sanktionierter in einen Supermarkt geht und dort versucht einzukaufen, macht er sich dem Gesetzeswortlaut nach strafbar, sofern er seine Identität verschweigt und mit einem reibungslosen Einkauf "die Sanktion umgeht". Ebenso wäre es beim Betteln, sofern er damit andere verführt, ihn zu beschenken.
Sind andere jedoch darüber im Klaren, dass gegen ihn eine Sanktion vorliegt, dürfen sie von sich aus nicht etwas verkaufen oder ihm schenken - denn damit würden sie sich selber strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.
Real brauchen wir Menschen jedoch alle Nahrungsmittel, Wohnraum, medizinische Versorgung sowie Kleidung und Telekommunikation sowie Mobilität - das meiste davon muss beständig über Vertragliche Regelungen oder einkäufe herangeschafft werden - ist nicht immer in der bereits bestehenden Ressource eines Menschen (etwa Eigenheim oder Garten gerade in der Erntezeit).
Auch die Wahrnehmung von rechtlichen Schritten oder Korrespondenzen, wenn man "sanktioniert" wurde, geht meist nur über Geld oder auch hinsichtlich Bezahlung "vertragte" vertragliche Vereinbarungen mit Anwält*innen.
Wie soll es real gehen, dass ein Mensch überlebt, rechtsstaatlich seine Rechte nutzen kann, seine Menschenrechte garantiert sind, wenn über ihn quasi ein "Tabu" bzw. eine Art "Fatwa" verhängt wurde und er auf gewisse Weise "vogelfrei" ist?
Wo können sich DRITTE, die selber NICHT sanktioniert sind, diese Umstände aber höchst Bedenklich finden**, konkrete Antworten einholen mit rechtlicher Sicherheit (!), so dass eindeutig klar ist, was genau sie tun dürften und was nicht?
Schließlich gibt es den eingeräumten Passus, dass "Mildtätigkeit" oder "humanitäre Hilfe" nicht belangt wird - wobei diese nicht näher konkretisiert sind und bisher jede private Wunschvorstellung, so einem Sanktionierten zu "helfen" sich schon wie eine Sünde gegen einen diffusen Strafkanon anfühlt...
** meine Fragen, Empörung und mein Einsatz hier passiert auf menschenrechtlicher Ebene - völlig unabhängig davon, WAS die konkrete Person wie hier z.B. Herr Dogru gemacht hat, welche Einstellungen sie hat oder welche Haltung ihr mittels Sanktion ggf. außerhalb üblicher strafrechtlicher Verfolgung "ausgetrieben" werden soll.
Daran anknüpfend entstehen weitere Fragen: z.B. wie genau kann eine "sanktionierte" Person die Sanktion wieder loswerden? Welche "Sanktionsaufhebungsbedingungen" gibt es? Diese stehen üblicherweise nicht in einem Sanktionsbescheid der EU drin - es ist also nichtmal so klar geregelt wie im Falle Galilei: er sollte seine Lehren widerrufen.
Im Fall Hüseyin Dogru etwa gibt es soweit mir bekannt so eine konkrete Forderung nicht - auch kein "Urteil", das ein festgesetztes Strafmaß hat - nur eine ungewisse Auslieferungsschwebe, die wie schon erwähnt eben auch Dritte betrifft. Die Sorge, dass dieses willkürliche Vorgehen sich ausweitet und andere Menschen treffen kann, die irgendwas irgendwem nicht liebsames in social media posten (ohne dafür vom Betreiber gesperrt zu werden, ohne strafrechtlich selber dafür belangt zu werden), schwebt nun wie ein Damoklesschwert über unserer Gesellschaft.
Übrigens: Dogru und seine Kolleg*innen hatten bei Beginn der Angriffe Putins auf die Ukraine die Zusammenarbeit mit russischen Medien beendet. Auch die danach begründete linke Nachrichtenseite, die über Südamerika, Palästina usw. berichtete, war vor Verhängung der Sanktion gegen Dogru geschlossen worden. Damit wäre das, was ihm vorgeworfen würde, beendet. Die Sanktion hätte also keinen "Präventivcharakter" mehr, sondern einen "Strafcharakter" auf unbestimmte Zeit zum Nachteil Dritter, die irgendwie mit ihm in Verbindung stehen - durch Verwandtschaft oder durch frühere Verträge oder Kooperation. Die Sanktionierung schreckt Außenstehende ab und schüchtert sie ein - schafft ihrerseits ein Klima, das genau den vorgeblichen Zielen der EU entgegensteht und erinnert mich eher an ein Klima in Regimen, vor denen die EU sich und ihre Bürger*innen zu schützen vorgibt. Ja, es gibt Angriffe auf Demokratie, Rechtsstaat und Stabilität der Infrastruktur - Angriffe auf das freiheitlich-demokratische und das sozialstaatliche Grundprinzip in der BRD und anderer EU-Länder sowie gegen die Freiheitsrechte der Bürger*innen in der EU. Jedoch sollten dann alle institutionen schauen, wie sie selber nicht Teil dessen werden.
Jede*R, die/der dazu wissentlich schweigt, macht sich m.E. mit schuldig daran, dass es eine Verschiebung von Werten und Lebenspraxis ins Autoritäre gibt, dass EU und Bundesrepublik an "in sich Stimmigkeit" verlieren. Genau solches Sanktionieren wie gegen Herrn Dogru "destabilisiert" die westlichen Werte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Daher bitte ich Sie, mir auf meine Fragen zu antworten - noch besser: öffentlich dazu Stellung zu nehmen - nicht abstrakt in Bezug auf irgendwas mit "Russland", sondern auf die innerpolitisch-rechtlichen Grundsatzkonflikte, die diese Situation mit sich bringt!
Mit mitmenschlichem Gruß
FriGGa Wendt
Für die Lesenden dieses Blogs: Sanktionen gegen Privatpersonen, die in der EU leben, bedeuten (meiner Kenntnis nach):
-Kontosperre - die Person kommt nicht bzw. nur kaum an eine kleine monatliche Summe von ihrem eigenen Vermögen in der EU ran.
-Ende aller Verträge - als Kunde, Dienstleister, Angestellter... man darf nicht mit der sanktionierten Person arbeiten oder Geschäfte machen - auch nicht "schenken" (nichts geben, was der Person "wirtschaftliche" Vorteile bringt)
die Person kann sich wirtschaftlich nicht mehr versorgen - müsste von anderen (Jobcenter, Freunde...) versorgt werden -
-Auslieferung und Willkür gegenüber dem "Sanktionierer" EU - keine klar benannte "Strafzeit" (3 Jahre und 5 Monate Knast/ Bewährung, weil man das oder das getan hat), keine klar benannte "Sanktionsbeendigungsbedingung" wie etwa bei einer Geisenahme ("Lösegeld, dann Geiseln frei...) und kein FAIRES VERFAHREN (Unschuldsvermutung, Anspruch auf rechtliches Gehör, sich (vertreten von Juristen) verteidigen, Beweisvorlage und Abwägung vor einem Gericht
-eher wie in einer Art "Hexenprozess" auf Zuruf - von nicht gewählten, nicht rechtsstaatliche Verfahren durchführenden ohne Gewaltenteilung, oft in konkreter Unkenntnis der eigentlichen Sachlage
-Sanktionen werden ausgesprochen, wenn gerade NICHT eine (national oder international) strafbare Handlung vorliegt - es um einen "Geschmack" geht - ein "Trend" unterbunden werden soll, ohne dass er direkt bestraft werden kann.
- eine "sanktionierte Person" darf nicht mehr in die EU einreisen bzw. ausreisen innerhalb der EU.
Petitionen gegen EU-Sanktionen an Einzelpersonen (wegen (unterstellter) Russlandnähe - die Gründe sind mir als Blogbetreiberin egal - aber ich kritisiere scharf die (potentielle) Kriminalisierung DRITTER, dafür, dass sie ggf. den nicht-verurteilten Menschen "helfen" könnten... das erinnert mich ans Mittelalter Stichwort "vogelfrei"
- es gibt bis April 2026 deutlich mehr Artikel zu dem Thema - Liste erweiterbar -
[***Hinweis: Ich deklariere dies als freie MEINUNG(säußerung) und Kunstfreiheit- ich beschreibe, was ich in Zeitungen und Artikeln anderer so verstanden habe und gebe meinen Senf dazu! Das ersetzt keine eigene Recherche und Prüfung aller Fakten.]
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