3 aktuelle Termine zum Recht auf Wohnen/Mietspiegel/Sanktionen

+++ACHTUNG +++

 Stand 20. 02. 2018, 16 UHR: es gibt erste Ergebnisse und Veränderungen ;-)

Hallo Freunde,

es gibt diese Woche 3 Termine, die ich in Bezug auf meine persönlichen Grund- und Menschenrechtsthemen erleben soll:

1.) Aussage bei einem Polizeirevier zur NÖTIGUNG durch Jobcentermitarbeiter
(die mir vorschlugen, dass mein Kind sein Recht auf Wohnung im Zuge scharfer Sanktionen auch über seinen Vater sicherstellen könne und ich meine Erwerbseinnahmen vorrangig in die Miete zu stecken hätte, während ich die für die Arbeit anfallenden Fahrtkosten aus dem "Grundfreibetrag" zu tragen hätte und Lebensmittelgutscheine meine Ernährung sicherstellen würden).

7 Uhr am kommenden Dienstag, dem 20 . 02. 2018 in der Storkower Str. 101 (Da bringt "Publikum" nicht - die Aussage macht man ALLEIN) - außer Ihr wollt danach mit mir in der Gegend (Jobcenter und Bildungsträger) spazieren gehen, bis es weitergeht:


DAS GANZE war - subjektiv meinerseits empfunden - keine Zeugen-VERNEHMUNG, sondern mehr ein DISKURS/eine DEBATTE über die Frage, ob Ämter überhaupt Straftaten begehen können. Ein Freund von mir, der spontan erschienen war, wurde als stummer Beisitzer geduldet.
Mehr ggf. an anderer Stelle.

2.) Erörterungstermin zur Sach- und Rechtslage zu meiner 1. Sanktion (30 % wegen Nichtzustandekommens einer Maßnahme beim Träger Mikro Partner)

mein Anwalt geht von Ausschluss der Öffentlichkeit aus - ich habe aber keinen Hinweis dazu erhalten. ANRUF bei GERICHT ergab: KEINE ÖFFENTLICHKEIT - außer draußen vor dem Saal eine inoffizielle Pressekonferenz ;-)))

11 Uhr am 20. 02. 2018 in der Invalidenstraße 52, Saal 113 Sozialgericht Berlin

Der Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage war sehr kurz. 
Der Richter habe vorgeprüft, dass er die Sanktion für gerechtfertigt hält (mit der Bemerkung, die ich als Begründung ausdeuten könnte,  ich sei ja - wie aus einem Schriftsatz des Anwalts hervorgehe, gegen jegliche Maßnahme eingestellt).  
Ich sagte, ich wolle die mündliche ÖFFENTLICHE Verhandlung und durch alle möglichen Instanzen zu gehen, die mir dafür offenstünden und nötig wären.
Der besagte Schriftsatz war nur einer von vielen und umfasste einen Zeitungsartikel zur Unwirtschaftlichkeit von "Maßnahmen" insgesamt (und hat ggf. den entsprechenden Richter nur "provoziert"?).Ich gab dem Richter zu bedenken, dass das eben nur ein Punkt sei und auch die anderen Punkte beachtet werden müssten - unter anderem dass es bereits Urteile zu ähnlich gelagerten Fälle gäbe, etwa die Nicht-Sanktionierbarkeit von Weigerungen, seine Daten durch einen Dritten erheben und speichern zu lassen...
und es solle hier nicht um ein gerichtliches Urteil zu meiner "Einstellung" gehen.
Auf meine Frage zum Termin Wochen, Monate oder Jahre sagte er Monate.
Er unterschrieb dann auf mein Vorbringen meinen Entschädigungszettel für entgangene Einnahmen. 
Besonders schön war die Frage an meinen Anwalt, wie er das sähe.
Er sagte: "wenn meinen Mandantin eine mündliche Verhandlung will, soll es eine geben." ;-)
Ich erinnere mich gar nicht daran, ob Frau C., die ich schon aus der Widerspruchsabteilung des Jobcenters kannte, was gesagt hat. Sie saß ganz ruhig da. Die Frage ob Verhandlung oder nicht, ging ja auch in erster Linie an mich bzw. meinen Anwalt.

3.)  

Verhandlung bzw. Entscheidungsverkündigung zum Rechtsstreit GEWOBAG (mein Vermieter) gegen mich wegen der Mieterhöhung und dazu nötigen Anpassung meines Mietvertrages begründet mit dem Mietspiegel*
Dort geht es darum, den Mietspiegel als völlig nutzloses bzw. schädliches Instrument für Bestandsmieter zu erklären und
das Thema der ERZWUNGENEN UNTERSCHRIFT in den Mittelpunkt zu rücken.

21. 02. 2018 (Mittwoch) um 12 Uhr im Amtsgericht Mitte, Littenstraße 12-17 (?) - das Gebäude südlich vom "Alexa"
Saal 2807

Ob ich eine Chance auf mündlichen VORTRAG habe, wurde mir jetzt noch nicht mitgeteilt... BEANTRAGT ist es von mir...

*Das mag ggf. für Leute, die sagen: "das ist doch sowieso zwecklos, ein Vermieter hat das Recht und wenn man nicht unterschreibt, macht man es sich nur unnötig (gerichtskosten)teuer" uninteressant sein, aber ich finde es ganz fundamental eben für die Bearbeitung der Frage zu erzwungenen Unterschriften in Deutschland und zum Irrsinn der Konstruktion eines Mietspiegels und daraus ableitbarer Vermietergewinnrechte ohne messbaren Vorteil für irgendeinen Mieter - im Gegenteil - die Mieterhöhungen für alle werden damit beständig von den Mieter und deren erzwungenen Zustimmungen schein-legitimiert.

Ich habe auf eine mündliche Verhandlung gedrängt, da diese erstens
nichts extra kostet (zahlen soll ich vermutlich sowieso alles bzw. werfe es auf den künstlich erzeugten Staatlichen mir überholfenen Schuldenberg) und zweitens die Möglichkeit ist, im Gericht selber auf diese Weise politischen Protest gegen die Mieterhöhungen kundzutun, die derzeit fast alle mir bekannten Berliner Haushalte überfallen.


Mit besten Grüßen an alle,
FriGGa


 DER TERMIN im Amtsgericht FÄLLT AUS - weil ich eine mündl. VERHANDLUNG beantragt habe, fand ich eben einen GELBEN BRIEF - dass diese AM

6. JUNI um 11:30 stattfinden wird! 

Der Vermieter schreibt mir, dass er die Klage aufrechterhält, jedoch angeblich schon im Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt haben will:

"Sollte diese Mieterhöhung aufgrund Ihrer persönliochen Situation und trotz Wohngeldes für Sie zu einer sozialen Härte führen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unser Service-Center-Telefon... bzw. Mail service at gewobag de.
Durch die Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" können einkommensschwache Haushalte die Absenkung ihrer Nettokaltmiete beantragen..."

 

NA SUPER - haben sie mir aber bei den zuvorigen Korrespondenzen und auf meine Nachfragen hin zur Thematik - auch unter meinen Hinweisen (damals sanktionierte) Hartz-IV-Empfängerin zu sein - NICHTS gesagt. Ob sie nun - wie das Klagebegehr nahelegt- DENNOCH an der unfreiwilligen Zustimmung bzw. erzwungenen Zustimmung festhalten wollen - und nur auf GNADENBASIS unter Wissen um meine "soziale" (=finanzielle?) Situation (die schnell anders eingestuft werden kann, wenn man ein Jahr lang mal am Markt etwas erfolgreicher rödelt und dann nur dank der steigenden Miete wieder in Armut absackt) die Miete senken? Auf das Niveau, wie das bei einigen meiner Nachbarn NACH der Erhöhung ist?  Oder ob das ein Versuch ist, einer Begegnung auf Augenhöhe auszuweichen und im Wissen um mein BLOGGEN der Situation nicht als "Gewinnabschöpfer" dazustehen und ein "soziales" (=gönnerhaftes) Image (für arme und bedürftige) zu  (er)halten? Mal sehen, ob ich darauf Antworten finden werde ;-)

2 Kommentare:

  1. Richter möchten nicht so gerne eine öffentliche Verhandlung ,weil da ja Zuschauer im Saal sind ,drum lieber die Eröterung des Sachverhaltes hinter verschlossen Türen .Die Öffentliche Verhandlung sollte man vorher schriftlich beantragen .

    AntwortenLöschen
  2. Mittlerweile hat wohl jemand (teilweise) bei einer klage gegen ein Mieterhöhungsverlangen rechtbekommen: der Mietspiegel (in Berlin Spandau) sei nicht geeignet als Grundlage/sei kein qualifizierter Mietspiegel etc.

    AntwortenLöschen