Donnerstag, 4. Oktober 2018

Ich möchte mit Ihnen über (die allge)meine berufliche Situation sprechen

Kennt Ihr diese "Null-8-15-Einladungen" in die Arbeitsvermittlung
beim Arbeitsamt oder Jobcenter?

Dr. Beate K. aus Berlin hat dagegen geklagt und auch eine Petition geführt, dass dies endlich unterlassen wird - hilft so eine "Kennenlerneinladung" selten beim Kernanliegen "Arbeitsvermittlung", liefert aber oft einen Leistungskürzungsvorwand wegen "Meldeversäumnis"... ja, auch bei Krankgeschriebenen oder Berufstätigen kann ggf. eine Sperre oder Sanktion vorkommen.

Ich habe den Spieß einmal umgekehrt und selber EINGELADEN zu einem GESPRÄCH!
OHNE Sanktionsdrohung ;-)