Donnerstag, 4. Oktober 2018

Ich möchte mit Ihnen über (die allge)meine berufliche Situation sprechen

Kennt Ihr diese "Null-8-15-Einladungen" in die Arbeitsvermittlung
beim Arbeitsamt oder Jobcenter?

Dr. Beate K. aus Berlin hat dagegen geklagt und auch eine Petition geführt, dass dies endlich unterlassen wird - hilft so eine "Kennenlerneinladung" selten beim Kernanliegen "Arbeitsvermittlung", liefert aber oft einen Leistungskürzungsvorwand wegen "Meldeversäumnis"... ja, auch bei Krankgeschriebenen oder Berufstätigen kann ggf. eine Sperre oder Sanktion vorkommen.

Ich habe den Spieß einmal umgekehrt und selber EINGELADEN zu einem GESPRÄCH!
OHNE Sanktionsdrohung ;-)
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit Ihnen gern über (die allge)meine berufliche Situation sprechen!

Als Termin schlage ich den 08. 10. 2018, 9 Uhr vor - Ort: die Kantine
"Schlemmerstübchen" in der Storkower Str. 115a - neben dem Jobcenter

im Haus der Firma "AUCOTEAM"*
http://kantine-schlemmerstuebchen.de/category/uncategorized

Motivation: Wir sind alle Konsumierende und Mitgestaltende zugleich -
mit oder ohne Arbeitsverhältnisse - privat oder durch "Ausübung von
Pflichten".
Somit sind wir auch alle "befangen" oder begehen ständig
"Markteingriffe" per definitionem.
Wir beanspruchen alle ständig die Mitarbeit und Zuarbeit unserer
Mitmenschen - auch um unsere eigene Arbeitstätigkeit überhaupt zu
ermöglichen oder zu begründen - und nur einiges von alledem bilden wir
über bestehende Erwerbsarbeitsverhältnisse ab.
(Neue) Unternehmen(de) sind (nach der "Philosophie des SGB-II") stets angehalten,
sich neue Wege zu suchen
oder alte zu festigen, Geldzahlende/Konsumierende an sich zu binden
oder auf sich aufmerksam zu machen sowie sich selber einen erweiterten
oder veränderten Leistungskatalog zuzulegen.

In wie weit kann das Jobcenter seine eigenen Interesse verfolgend, dahingehend mit
(besonderen) Erwerbslosen zusammenarbeiten und deren Stellung als
Erwerbslose sogar als positiven Gewinn für strukturelle Veränderungen
betrachten? Und in wie fern liegt genau in langjähriger
persönlicher Jobcentererfahrung
Vermarktungspotential?

Ggf. sehen auch Sie Möglichkeiten, die wir in einem SANKTIONS- und
RECHTSFOLGENFREIEN (Vor)GESPRÄCH vorsichtig ausloten können.


Hinweis: diese Einladung erfolgt freiwillig, um organisatorische
Schwierigkeiten von "Einladungen" (realiter "Vorladungen") nach dem
§ 309 SGB-III und § 59 SGB-II zu umgehen,
etwa um erneute Umsetzungshindernisse, z.B. wegen
"3 anonymen Menschen, aus denen ich
meinen Beistand zusammenzustellen gedenke" zu vermeiden.

Ich freue mich, wenn Sie mir den Termin bis spätestens Freitag, den 5. Oktober,
bestätigen oder auch die Freundlichkeit besäßen, ihn abzusagen.
Eine kurze E-Mail reicht.

Weiterhin schlage ich Ihnen ersatzweise für ein Treffen
eine "Telefonkonferenz" vor, die wir z.B. über meine Handynummer
oder einen von Ihnen festgelegten Telefonkonferenzraum abhalten könnten.
Auch das bedarf einer Verabredung per Post oder E-Mail zuvor.

Mit menschlichem Gruß
FriGGa Wendt



*mit der Kantine habe ich dazu nichts abgesprochen oder reserviert -
ich stehe in keinem Geschäftsverhältnis mit den Betreibern abgesehen
von seltener für Gäste anonymer Einkehr vor Ort.
Ich gehe davon aus, um diese Uhrzeit dort genügend Plätze zu finden.
Ein günstiges Getränk für jedeN Gesprächsteilnehmer*in von
Ihnen bis zu fünf Leuten
zur Legitimation der Sitzplätze könnte ich auslegen.
Sollte ein Aufsuchen der Kantine für ein Gespräch mit mir nicht mit
Ihrem Arbeitsrecht zu vereinbaren sein, bitte ich um kundenspezifische
Anpassungen bzw. um zitieren entsprechender Hindernisse im Rahmen
meines kreativen lösungsorientierten Wirkens als "Möglichmacherin" -
über den Horizont und weiter ;-)


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Ich habe den Brief am Sonntag (30.09.2018) abgeschickt.

Antwort bekam ich kurz darauf Montag nachmittag 
von Frau K. aus dem (Basis-)Team 762:
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Sehr geehrte Frau Wendt,

Sie sind jetzt wieder zurück in meiner Betreuung im Basisteam.
Vielen Dank für Ihre Einladung ins Aucoteam zum 08.10.18.
Leider muss ich Ihre Einladung ablehnen, da ich als Vertreter der Behörde (Jobcenter) agiere und zur Ausübung meiner
Tätigkeit die hier zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nutzen soll.
Gern kann ich Ihnen einen Termin anbieten. Meinetwegen auch ohne Rechtsfolgebelehrung, jedoch unter Beachtung der Hausordnung.
In diesem Zusammenhang bitte wieder Terminvorschläge ab der 42. Kalenderwoche an mich senden.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxx K.
            Arbeitsvermittlerin
            Integration und Beratung
                        762.N
            Telefon:    030 / 5555 34 2222
            Telefax:    030 / 5555 34 6899
            E-Mail:     Jobcenter-Berlin-Pankow.Team762@jobcenter-ge.de

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 Darauf antwortete ich heute morgen mit:

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Sehr geehrte Frau K.,

danke für Ihre Mitteilung und das damit verbundene Angebot Ihrerseits.

Nach eingehender Prüfung muss ich Ihnen bedauerlicherweise mitteilen:
An einem Termin in der üblichen Weise innerhalb der Jobcenterzuständigkeit, wie wir es schon oft erleben durften, habe ich von mir aus kein Interesse.*
Siehe dazu meine vorangegangenen Schreiben an das Selbständigenteam sowie den Inhalt meines Neuantrages an das Jobcenter.

Bitte nehmen Sie diese Entscheidung nicht persönlich.

Ich verweise auf die Möglichkeit, sich (zu diesem oder einem anderen Zeitpunkt)
mit mir im "gleichen Status" als (Privat)Mensch zu treffen, um über die gegebenen Grenzen und  Beschränkungen hinaus zu denken.

Mit grundrechtstragendem menschlichem Gruß
FriGGa Wendt

*natürlich muss ich akzeptieren, wenn Sie mich gegen meinen freien Willen irgendwann (turnusmäßig) vorladen, wenn das Ihre Arbeitgeber bei Zeiten von Ihnen verlangen - diesbezüglich "drängle ich mich allerdings nicht vor".



Chronologische Einordnung in "FriGGas Jobcenterdokumente" (Teil 28):
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_65.html

1 Kommentar:

  1. Danke, Frigga, für Deine Anregung zum konstruktiven Umgang miteinander – auch zwischen dem Jobcenter und den Erwerbslosen! Viele der (Maß-)Regel(unge)n, die unsere Gesellschaft leiten, müssen schließlich gar nicht sein. Sie gehen auf Gesetzgeber*innen und Behördenmitarbeiter*innen zurück, die nicht die notwendige Fantasie besitzen, um konstruktive Verfahrensweisen zu schaffen – Verfahrensweisen, die so gestaltet sind, dass Menschen sich ‚automatisch’ und freiwillig zweckmäßig und konfliktfrei verhalten. Das ist möglich! Zwang (im Sinne von Sanktionsandrohungen) ist häufig überflüssig und verletzt darüber hinaus den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil die Regeln mit Sanktionscharakter den Regelungszweck häufig ganz offensichtlich verfehlen. Geeignet, erforderlich und das mildeste Mittel müssen die Maßnahmen – auch Normen und Regelungen – sein, wenn sie mit der Verfassung harmonieren sollen. Doch selbst, wenn man/frau als Bürger*innen, die sich an der Verwaltungskontrolle beteiligen, die staatlichen Institutionen darauf aufmerksam macht, dass eine Regelung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, werden deren Mitarbeiter*innen nicht tätig. Warum ist das so? Zum einen vermutlich, weil die Gesetzgeber*innen und Vorschriftenmacher*innen so fantasielos sind, dass sie sich eine Welt mit konstruktiven Vorgehensweisen, die den gewünschten Regelungszweck – trotzdem und sogar noch viel besser – erreichen, nicht vorstellen können. Zum anderen, weil sie von einem Heer an Behördenmitarbeiter*innen unterstützt werden, denen es Spaß zu machen scheint, andere Menschen zu gängeln und zu maßregeln und die sich zur Durchsetzung ihrer Gängelungsinteressen auf Tradition berufen: „Das haben wir in den vergangenen Jahrzehnten immer so gemacht; deshalb ist es gut!“. Tradition ist jedoch nichts weiter als Denkfaulheit und Mangel an Kreativität. Die Welt anders denken!

    Schon die Tatsache, dass das Jobcenter es nicht zulässt, dass ihre Mitarbeiter*innen mit den Erwerbslosen auf Augenhöhe kommunizieren, zeigt, wie sehr das Verhältnis zwischen Staat und Bürger*in in Deutschland tief in der Zeit vor den Protest- und Studentenbewegungen stecken geblieben ist, also in einer soziokulturellen Phase, deren Umgangsweisen von unhinterfragbaren autoritären Hierarchien und Prügelpädagogik geprägt war und in der der Staat ein Obrigkeitsstaat sein sollte. Das Verhältnis zwischen Staat und Bürger*innen hat sich jedoch gewandelt – zumindest aus der Perspektive der Bürger*innen. L’état, c’est nous! Die Bürger*innen sind es, die die Regierung wählen und – je nach den vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten – den Staat soweit wie möglich mit finanzieren.

    Danke, Frigga, dass Du ganz pragmatisch versuchst, dasjenige auf den Weg zu bringen, dem vonseiten des Gesetzgebers und der Verwaltung ausgewichen wird! Indem der Staat und seine Institutionen es heute in vielen (sicherlich nicht in allen) Bereichen immer noch nicht hinbekommen, sich auf moderne, für das 21. Jahrhundert angemessene Umgangsweisen miteinander einzulassen – konstruktiv, gewaltfrei, Autonomie und Verantwortungsbewusstsein befördernd und dem zwanglosen Zwang des besseren Arguments ergeben – verliert er diejenigen Bürger*innen, die für eine gut funktionierende Gesellschaft besonders wichtig sind, weil sie – statt einfach nur unreflektiert im System ‚mitzuspielen’ – genau hinschauen, Probleme erkennen und Alternativen entwickeln. Haben denn die deutsche Regierung und Verwaltung überhaupt nichts aus ’68 gelernt?!

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