auf dem öffentlichen Straßenland waren am 27. 08. 2019 nachmittags Kreidemalereien erschienen, die sich so lasen:
"Grundrechte-für-alle.de von Anfang an beachten - und viele Prozesse sind überflüssig."
"Der Anspruch auf Menschenrechte ist ein terroristischer Anschlag auf Neoliberalismus und juristische Straflust."
"Staatsdienende mit Angst vor Kontrollverlust gehören in Weltrettung-durch-Therapie.de"
und ein kleines Strichmännchen neben dem Satz: "Sitzen Sie nicht so selbstgefällig da!"
Hier ein paar Fotos mir zugeschickt von Leuten vor Ort:
Eine Polizistin hielt eine vor Ort befindliche Person eine Weile auf und rief diverse Polizisten herbei. Die Einzelperson beschrieb ihr Empfinden von Diskriminierung ob einer repression gegen den schlichten Gebrauch von Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit sowie der zulässigen erweiterten Nutzung des Straßenlandes, in welchem an vielen Ort ungestraft mit harmloser Straßenkreide - eigens für solche Zwecke produziert - geworben, informiert, künstlerisch sich ausgetobt wird - von Menschen jeglichen Alters.***
Es entstand dann durch die Polizei Aufmerksamkeit, mehr Passanten als vordem wurden auf die Kreide aufmerksam. Eine Passantin fragte zivilcouragiert nach in der Befürchtung der "in einer Sicherheitsmaßnahme" befindlichen Bürgerin könne etwas zustoßen. Diese jedoch nutzte die
Zeit unfreiwilligen aufgehalten Werdens über die Folgen von Sanktionen in Hartz IV aufzuklären und über strafenden "Rechtspositivismus" und "Gehorsam des braven Bürgers", der "nur seinen Job mache". Sie fragte auch diverse Menschen mit oder ohne Uniform, ob diese mit ihr eine Spontankundgebung veranstalten würden - politisch gegen "diese Polizeimaßnahme".
Die Polizei indessen fragte in guter Entfernung Herumstehende, "ob sie zu der vermeintlichen Kreidemalerin gehörten", deren Personalien aufgenommen wurden.
Warum blogge ich denn eigentlich sowas?
Nur, weil es mal wieder deutlich eine NEUROTIK veranschaulicht, die Obrigkeitshandlungen oft zugrunde liegt, in dem Fall total PASSEND zum INHALT jener "Kreidesprüche"?****
Nein, denn da gab es doch neulich in Hamburg eine Gerichtsverhandlung wegen vermeintlich "uneidlicher Falschausage" als Folgeprozess von Folgeprozessen eines Prozesses gegen eine "Beleidigungsbriefe" schreibende von ihrem Jobcenter Schwersanktionierte ...
nun, die weitere Verhandlung fiel erstmal aus, da die Richterin nur in der Hoffnung auf "Einstellung gegen Bezahlung" spekuliert hatte, diese "Rechnung" aber ohne die Angeklagte** gemacht hat. Denn diese fand die unter der mahnenden Worten vorgebrachte Aussicht "auf einen ganz großen Prozess mit vielen Tagen und vielen Zeugen"eigentlich ganz gut, würde sie doch ihr eigenes Verfahren, mit dem die ganze Chose im Gericht begann, gern wieder aufrollen (lassen).
Chapeau!
**Die Angeklagte war bezichtigt worden, Aussagen über ihren eigenen Prozess wegen einer "Jobcenterbeleidigungspost" in falscher Erinnerung gehabt zu haben. Ihre Aussage stützte die These vieler Leute, dass ein Haufen Prozessbeobachtender nicht böswillig entgegen eines nicht klar vernehmbaren "Beschlusses" (ergo "autoritäts(willkür)aktes") den Hausfrieden auf ihrer Verhandlung gebrochen habe.
Nun, wenn jmd. aber verurteilt wird, dann müssen alle, die anderes ausgesagt haben, was diese These nicht stützt, halt gelogen haben. Logisch, oder?
Ein nicht vollständiger Vergleich:
ich frage 10 Leute zu einer Sache. 5 sagen hü, 5 sagen hott, zwei sagen zusätzlich holla die Waldfee. auf den aussagen einer Gruppe, z.B. hott, begründe ich ein Urteil. Ergo müssen natürlich alle anderen gelogen haben...
Übertrüge man dieses Vorgehen auf die Naturwissenschaft, würde das bedeuten:
5 von 10 Aussagen werden als Messfehler deklariert. Die Hersteller von 4 Messgeräten einer Art werden belangt wegen Falschmessung. Der eine wird in Ruhe gelassen. von den "Richtigmessungen" wird ebenfalls einer belangt bzw. das versucht. Die Herstellerfirma ist im Ausland angesiedelt. Dieses Vorgehen hat nichts mit anständiger naturwissenschaftlicher Arbeit zu tun und würde auch zu einem anständigen Gerichtsverfahren nicht passen... aber diese vergleichende Aussage grenzt ggf. selber auch schon wieder an strafrechtlich relevantes.
übrigens: nachdem die Richterin meinte empfehlen zu können, was "für die Angeklagte besser sei" (in Hinblick auf das "Angebot", das Verfahren mit Geldzahlung einzustellen), ließ die Angeklagte sich nicht beirren und brachte vor, was ihrer Meinung nach für alle - inkl. die derzeitige Richterin - besser sei... In einem normalen Gespräch auf Augenhöhe wäre es ein normales kontern gewesen.
Doch es fiel dann -der Erinnerung einer Prozessbeobachtenden folgend- eine Äußerung "Sie sitze da so selbstgefällig da!"seitens der Richterin.
Diese emotionale Äußerung missfiel der Angeklagten, denn wie sie dasitze habe doch keiner vorzuschreiben...
Darauf schloss die Richterin sehr abrupt die Verhandlung und sagte (die Angeklagte oder alle - es war nicht eindeutig) könne nun gehen, "worum ich Sie bitte".
Eine Prozessbeobachtende, die Notizen anfertigte, fragte, was für Sanktionen vorgesehen seien, wenn sie noch im Saal bleiben und ihre Notizen abschließen wolle.
Darauf entgegnete die Richterin sinngemäß: "das fragen Sie mal die Angeklagte"...
aha... also hat diese gerade das Hausrecht? ist ausgebildete Juristin? Kennt die Gedanken und Beschlüsse der Richterin? Hmmm... wer weiß, was im Kopfe dieser Richterin vor sich ging.
Wer eine Aufforderung, die Mütze abzunehmen so formuliert:
"Den Herrn mit dem Cappy würde ich bitten dieses abzusetzen," der verlässt sich zudem sehr auf indirekte Autorität. War es eine BITTE oder ein BEFEHL? Grammatikalisch war es weder ein Imperativ noch ein Infinitiv, sondern nur ein Konjunktiv. Sie äußerte also ein Möglichkeit, ohne die Bedingungen zu nennen "ich würde Sie bitten", (ohne eine Bedingung hinzuzufügen: WENN... FALLS... )
Das mag HÖFLICH klingen, in Bezug auf eine FORDERUNG ist das aber nicht FÖRDERLICH, denn einer Bitte MUSS niemand entsprechen, auch nicht einem Konjunktiv ohne den entsprechenden Bedingungssatz weiß mensch zudem nicht, wann diese "Bitte" denn eintreten "würde"...
Es hat an dieser Stelle niemand GETESTET, ob auch auf die "als Forderung gemeinte Konjunktiv-(Stimmungs)bekundung" eine "von der Gehorsamserwartung abweichende Handlung" Strafen oder Repressionen nach sich gezogen hätte. Der allgemeine Stimmungspegel "zwischen den Zeilen" ließ das vermuten - aber eine Vermutung ist natürlich nur eine Vermutung, solange es keinen klaren Beweis gibt... jedenfalls wenn sie von einer Nichtjuristin stammt...
***In Berlin haben sich schon viele derartige Hinweise in Kreideform vor Jobcentern, Sozial- und Strafgerichten, aber auch anderen öffentlichen Plätzen gefunden und oft haben Polizisten, so sie solches bemerkten, dieses (einfach nur schmunzelnd) angeschaut. Es soll auch Urteile und Beschlüse geben, die bereits angezeigten "Kreidekünstlern" eindeutig die Unstrafbarkeit solcher Handlungen zubilligten.
Einmal ist eine Wohnungslosenaktivistin ins Visier geraten, als sie beim Kreiden auf der Straße zum Grundrecht auf Wohnen einen markierten Parkplatz vor einem Ministerium übermalte... eine dieses Geschehen fotografierende Künstlerin war dann in einen Disput mit einer Wachschützerin geraten und hatte dann auch eine Personalienaufnahme seitens der Polizei.
Nun ja, es war NICHTS erfolgt, dennoch hatte sich vor allem die in Deutschland nur zu Studienaustauschzwecken geduldete Fotografin über diese Maßnahme sehr erschreckt.
Ihre Arbeit und Ausstellung hat sie aber dennoch fortgesetzt.
**** wird dieser Artikel, Blog oder deren Verantwortliche dafür oder deswegen ANGEGRIFFEN, dann bestätigt das NOCH MEHR hypothetische Ableitungen, dass ein Rechtsstaat faktisch nicht (mehr) umgesetzt, dafür aber Gesinnungszensur an der Tagesordnung sei...
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