... als Übung für eine etwaige Tätigkeit als Abgeordnete lege ich Euch meine Honorar- und Ehrenamtseinnahmen offen, die gebunden an meine Tätigkeiten mir zugeflossen sind. Ich mag da mit "gutem Beispiel vorangehen" ;-)))
Dies habe ich kürzlich im Rahmen einer "EKS" (Einkommenserklärung für Selbständige im Hartz-IV-Leistungsbezug) getan und darauf basieren auch die folgenden Steuereklärungen meinerseits.
Es mag ggf. für den einen oder anderen - an meinen (politisch und wirtschaftlich existenziell geführten) Gerichtsstreiten mit dem Jobcenter Interessierten - als Ergänzung interessieren. Wie etwa wirken sich Sanktionen auf Berufstätige aus - wie ist die Bewertung meiner Tätigkeiten aus finanzieller Sicht/aus Arbeitsvermittlungssicht auch für "neutrale" oder "Alternativen gegenüber aufgeschlossenen" Jobcentermitarbeitern?
Einnahmen im Zeitfenster 01.01.2017 bis 30.06.2017
-Honorare aus Aufträgen: 3247,25 EUR
-"Gfa"/Mini-BGE: 121,50 EUR
Ausgaben im selben Zeitfenster (insgesamt 636,54 EUR
Porto/Bürobedarf/Kopierkosten für Kurse/Verwaltung der Selbst. Tätigkeit:
44,18EUR
Verbrauchsmaterial (Lernwerkstattarbeit):
31,25 EUR
berufsbezogene Weiterbild./Fortbildung
180EUR
Telekommunikation (anteilig an meiner gleichzeitig privat genutzten Flatrate)
insges.: 55 EUR
Fahrtkosten
(Differenzbetrag Regelsatzbudget (25,77) für private Fahrten zur damals
darüberliegende Monatkarte in Berlin (36 EUR für Hartz-IV-Betroffene)):
6x10,23 EUR
--> 371,81 EUR
Werbung basierend auf Sponsoringvertrag (10% der laufenden
Einnahmen, teilweise zeitl. verzögert gezahlt, gerade seit ich nichts
mehr selber von meinem Konto überweisen kann wegen der GEZ-Kontosperre):
264,73 EUR
Fazit: Einnahmen gesamt 3368,75 EUR
stehen 636,54 EUR Ausgaben gegenüber. Das ist ein Gewinn von 2732,21 EUR.
Bei
Mindestlohn hätte ich für diesen Ertrag (inkl. aller Anbahnungen (ohne
Erfolgsgarantie), Vor- und Nachbereitungen) laut Berechnungen meiner
Arbeitsvermittler max. 309 Stunden aufwenden dürfen, sprich ca.
51h/Monat.
Ferner war und bin ich organisiert**
ehrenamtlich 3h/Woche für einen Verein zur demokratischen Bildung tätig
und bekomme eine Aufwandsentschädigung für mein Wirken und meine
Aufwendungen zwischen 150 und 170 EUR. Dieses Geld, das per def. nicht
angerechnet werden darf auf die Sicherung des Lebensunterhalts*, wird
von mir ebenfalls für demokratische Bildungszwecke ausgegeben und nicht
"verfressen".
*wir werden sehen, ob das Jobcenter dazu auch was sagt und wenn ja was.
Ob
es mir vorschreiben will, dieses Geld zweckzuentfremden und für meinen
Grundbedarf zu "verfressen" (sprich das Geld einem Honorar
gleichzusetzen) oder ob es sich an die selben Freibetragsrichtlinien bei
mir halten wird wie im Falle einer Steuererklärung oder wie im Falle
einer nicht Sanktionierten.
** unorganisiert
ehrenamtlich heißt für das Jobcenter "in meiner Freizeit" Aktivismus,
den ich betreibe und der zeitlich nicht erfasst wird, wie das Schreiben
an diesem Blog.
Der auch gekoppelt, beflügelt, in Wechselwirkung mit Zwangsbringpflichten wie etwa den Zwangsbewerbungen erfolgen kann.
Mein
ebenfalls nicht zeitlich und geld-vertraglich erfasster Einsatz für die
BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) trägt indirekt Früchte - generiert er
doch Einnahmen, die mir das Jobcenter abzieht - und schafft er
Strukturen - (mit Eurer Hilfe schneller, besser, effektiver?)- die mich
(und alle anderen letztlich!) vom "Sozialhilfesystem" wie wir es kennen
FREISTELLEN - dabei jede Menge Projekte und auch (steuerbringende) Jobs
anzustoßen in der Lage, die auch ohne dem das Bruttosozialprodukt
steigern könnten... im Minimum aber die Lebensqualität, Hoffnung und
Harmonie der Menschen.
Nachtrag im März 2018: ich habe den Erstattungsbescheid des Jobcenters - der diffus war - angegriffen. Man teilte mir mit, vieles (wie üblich) nicht anerkannt zu haben.
Der Widerspruchsstellenmensch Herr K. ist dafür zuständig wie für vieles andere derzeit, was mich betrifft. Hier unsere Konversation dazu:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/dialog-mit-herrn-k-zum-widerspruch.html
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