Von: Frigga Wendt
Gesendet: Donnerstag, 19. April 2018 01:53 UND ANTWORT vom 28.05.2018 UNTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es Ihrer Ansicht nach die Möglichkeit, die "Diskriminierungen durch einen einseitigen neoliberalen Arbeitsbegriff" sichtbar zu machen und als Diskriminierung zu ahnden mit Ihrer Hilfe?
Diskriminierung durch den Arbeitsbegriff (=nur wer in Lohnerwerbsarbeit ist, arbeitet, wer nicht arbeitet*, ist ein schlechterer Mensch, verwirkt ggf. sogar seine Rechte...)
*bzw. wer nicht in einem Lohnverhältnis steht oder alternativ selbständig ist ohne "Hartz IV - Aufstockung", ist defizitär. und das unabhängig, was er sonst so macht oder wie er sich engagiert oder geistig/physisch sich betätigt (für andere).
Seit Jahren werden Menschen durch den in der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gebräuchlichen Arbeitsbegriff diskriminiert.
Dazu hat z.B. der Grundechteaktivist Ralph Boes im Rahmen seiner Gerichtsprozesse folgendes geschrieben:
http://grundrechte-brandbrief.
Bitte teilen Sie mir Ihre Sicht dazu mit und geben mir Ausblick, wohin außer dem Bundesverfassungsgericht mich in diesem Anliegen wenden kann.
Auch ich unterliege dieser Diskriminierungsform persönlich und beobachte diese Form der Diskriminierung täglich an anderen und über andere Menschen.
eine kleine Liste zu bestimmten Äußerungen von Politikern in dieser Thematik - das öffentliche Bashing gegen HArtz IV Empfänger:
die-opfer-der-agenda-2010.de
bitte etwas herabscrollen am linken Rand lesen...
Beste Grüße,
FriGGa Wendt
freiberufliche Bildungsträgerin
Eingangsbestätigung der Stelle kam kurze Zeit später um 9:50:
Sehr geehrte Frau Wendt,
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 19.04.2018 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, mit der Sie um eine Beratung bitten.
Die Beantwortung Ihrer Eingabe wird baldmöglichst erfolgen. Wir bitten insoweit noch um etwas Geduld und werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M.
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Postanschrift: Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Besucheradresse: Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 555-1855
Fax: 030 18 555-41865
E-Mail: beratung@ads.bund.de
Internet: www.
Weitere Antworten und Korrespondenzen werde ich hier einstellen, wenn vorhanden.
ANTWORT vom 28. 05. 2018 von ebenda (anderer Mitarbeiter)
Sehr geehrte Frau Wendt,
vielen Dank für Ihre
Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und
entschuldigen Sie bitte die versehentlich verspätete Rückmeldung.
Leider können wir als
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) allerdings nur in
Diskriminierungsfällen, die vom Anwendungsbereich des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst sind, aktiv
werden.
Das AGG verbietet
Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität. Dieses Benachteiligungsverbot
gilt jedoch nur für bestimmte Lebensbereiche. Erfasst werden
Benachteiligungen im Erwerbsleben und bei privaten Rechtsgeschäften -
also immer dann, wenn es um vertragliche Beziehungen geht, z. B. bei
Einkäufen, dem Besuch von Freizeitveranstaltungen oder der
Anmietung von Wohnungen. In diesen Fällen können Betroffene,
insbesondere Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen.
Für Benachteiligungen
durch staatliche Stellen wie Gerichte oder Behörden gilt das AGG nicht.
Für Träger öffentlicher Gewalt gilt jedoch das Benachteiligungsverbot
gemäß Artikel 3 Grundgesetz (GG),
so dass Sie auch gegenüber Hoheitsträgern selbstverständlich nicht
schutzlos gestellt sind. Der Soziale Status, worunter wohl auch der von
Ihnen angesprochene Arbeitsbegriff zu fassen wäre, ist jedoch nach
derzeit geltender Rechtslage nicht vom Diskriminierungsschutz
umfasst.
Wir als ADS haben
aber bereits in unserem letzten Bericht an den Bundesag die Problematik
von Benachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft betont sowie
Empfehlungen hierzu unterbreitet (http://www. antidiskriminierungsstelle.de/ SharedDocs/Downloads/DE/ publikationen/BT_Bericht/ 20170629_Pressehandout_ Gemeinsamer_Bericht_dritter_ 2017.pdf?__blob= publicationFile&v=3)
und aktuell im Rahmen der laufenden Forschung eine vertiefende
Rechtsexpertise zum Bedarf der Erweiterung der im AGG genannten
Diskriminierungsmerkmale in Auftrag gegeben (http://www. antidiskriminierungsstelle.de/ DE/ThemenUndForschung/ Forschung/laufende_Forschung/ laufende_Forschung_node.html).
Um eine grundlegende
Änderung der Rechtslage zu bewirken, könnten Sie sich außerdem auch
direkt an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden:
http://www.bundestag.de/ petition.
Ich bedauere, Ihnen keine weitergehende Unterstützung bieten zu können und wünsche Ihnen auf Ihrem weiteren Weg viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
Referent
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Referat ADS-3 (Beratung)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
[..]
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