Donnerstag, 27. Juli 2023

Behinderte korrekt bezahlen für das, was sie leisten*

Hier erheben sie selbst ihre Stimme:

https://www.change.org/p/olafscholz-stelltunsein-ich-fordere-den-mindestlohn-f%C3%BCr-menschen-in-behindertenwerkst%C3%A4tten


*... und das, ohne ihnen sonstige Mehrbedarfe, auf die sie und ihre Familien derzeit Anspruch haben, zu streichen oder sie in ein Erwerbsleben unter dem Decknamen "Teilhabe" zu drängen, für das sie auch noch "dankbar" sein dürfen...


1 Kommentar:

  1. Mir kam zu Ohren, dass auch es viele Behinderte gibt, die gern in Behinderwerkstätten arbeiten. Aber die positiven Aspekte dessen könnten ja erhalten bleiben, wenn man die Menschen nicht mit einem Taschengeld abspeist, das sie lebenslang in Unselbständigkeit und Almosenbettelei festhält, wenn sie mal etwas mehr haben möchten als ihnen von den sie Umsorgenden "zugestanden" wird.

    Auch hörte ich, dass manche Behinderte und deren Familien es sinnvoller finden "das BGE zu forcieren", als "Umwege" über Lohndispute zu führen, die letztlich dann ggf. Zuschüsse und Mehrbedarfe der Behinderten als "vom Gehalt zu privatisierende Posten" abziehen.

    Aus Gerechtigkeitsfragen parallel zur Grundsatzdebatte über das BGE finde ich es aber wichtig, endlich den Missbrauch der Institution "Behindertenwerkstatt" anzuprangern. Arbeiten Behinderte freiwillig un(ter)bezahlt für das Gemeinwohl oder aus eigenem Erbarmen für die Bedürftigkeit Dritter, also quasi als "Freiwillige", wie das auch Menschen ohne Behinderung tun können, hat das einen anderen Charakter als wenn die Industrie an ihnen ihre Gewinnspanne vergrößert und andere "normalen Lohn beanspruchende" Menschen mit oder ohne Behinderung gar nicht mehr für bestimmte Tätigkeiten in Betracht zieht. Ein Mensch ohne Behinderung macht ggf. mal ein unbezahltes Praktikum. Bei einem Menschen mit Behinderung kann daraus gern eine ganze Erwerbskarriere werden- auch wenn Gelder fließen und ggf. Menschen "freikaufen" dafür, dass sie ihn bei der Arbeit "Betreuen"

    Behinderte (oft körperlich eingeschränkte) Arbeitnehmer*innen haben das Anrecht, dass ihr Arbeitsplatz behindertengerecht hergerichtet wird. Das könnte ggf. auch heißen, bestimmte Assistenzen mit an den Arbeitsplatz zu lassen, nicht nur "Schreibtische und Stühle anpassen" oder Informationen erfühlbar und nicht nur lesbar oder nur hörbar zu übermitteln. Nach einem ähnlichen Konzept könnten Nachteilsausgleiche auch in einem Arbeitsmarkt passieren, der (geistig) Behinderte nicht ausschließt, nicht hereinzwingt, sondern einlädt, und wo sie ihre (Zu)Arbeit leisten, nicht prinzipiell schlechter entlohnt als andere.

    Mit BGE wird diese Gerechtigkeitsfrage womöglich immernoch auftauchen und angegangen werden, wenn dann immernoch versteckte Lohnsklaverei über Behinderte und deren Familien an den Interessen der Behinderten vorbeigeht. BGE ist also kein Gegenteil dieser Anstrengung, vielleicht aber ein Möglichmacher von Unabhängigkeit in manchen Betreuungs- und Familiensystemen.

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