Mittwoch, 15. August 2018

Bewerbung um einen neuen Sektor im Sozialsicherungswesen

Bewerbung um einen neuen Sektor im Sozialsicherungswesen -

Sozialbudget und Verwaltungsbudget für nicht in SGB-II oder SGB-XII
passende Antragsteller*innen – eigene „Sozialleistungs-Trägerschaft“ als Ergänzung zu den bestehenden und nachweislich lückenhaften Sicherungssystemen

15.08.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Sozialamt der jeweiligen Kommune ist nur für Menschen mit nicht existenzsichernden Einkommen zuständig, die "nicht vom SGB-II" erfasst werden, dabei aber Krankheit oder Alter als Besonderheit vorweisen, was z.B. bei mir nicht der Fall ist.

Leistungen nach dem SGB-II sind nur für die Zielgruppe der "Arbeitssuchenden" gedacht und somit gibt es mit den "Spielregeln" (un)freiwilliger Unterwürfigkeit unter diese immer wieder mit „meiner
Zielgruppe“ Konflikte.



Die Definition des "Arbeitsbegriffs" hat sich in der Konvention, die auch Jobcenter verwenden, für mich als schwer diskriminierend erwiesen - von Antidiskriminierungsstellen wird dieser Sachverhalt derzeit nicht erfasst (habe da nachgefragt).***

Menschen, die in Bewerbungsprozessen offen und ehrlich sind oder auch die Zwangsmaßnahmen, in denen sie sich befinden, transparent machen, finden keine Anstellung oder werden dafür bestraft, gar keine Anstellung im Pool der Ausschreibenden (intrinsisch motiviert) anzustreben.

Viele Selbständige und FreiberuflerInnen, Künstler, Kreative und außerhalb des Bezahlten Aktiven erleben Diskriminierung durch den Arbeitsbegriff und werden gegen ihren Willen dazu gedrängt, einer anderen sog. „Sozialversicherungspflichtigen Anstellung“ den Vorrang einzuräumen und dafür ggf. ihr bisheriges Berufungs- und Erwerbsleben hinten an zu stellen oder gar aufzugeben.



Bestandsaufnahme FAZIT:

Es fehlt grundsätzlich ein finanzielles Auffangbecken des "sozialen und demokratischen Bundesstaates" abseits privater Stiftungen oder Freundschaften für "systemkritische KapitalismusgegnerInnen" oder für Menschen, die nicht Geld-vermögend oder fokussiert auf Marktvertrieb der eigenen Fähigkeiten tätig, aktiv oder präventiv entschleunigend sind.
Das gesamte Potenzial an Heilung durchweg in der Tiefe gestörter Strukturen wird unterbunden oder gehemmt, indem diese Zielgruppe nicht in ihrem Potential erfasst und zu Lasten von SGB-II-Ausführenden oder Sozialämtern bzw. angegliederten Fortbildungs- und faktisch eigenwirtschaftlichen „Verwahrungs-Umerziehungsapparaten“ von diesen zwangsverwaltet, zwangs(um)erzogen oder alternativ in die Mittellosigkeit geschickt wird.
Oft treten in Folge (hohe und dauerhafte) Verschuldung, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit auf, welchen dann ebenfalls oft stärker als wenn sie vermieden würden, Einzelpersonen oder die gesamte Gesellschaft belasten – also das Gegenteil von dem, was man haben könnte, wenn die Betreffenden zuvor so sich konstruktiv einbringen könnten, wie sie wirklich sind.

In einigen Konstellationen rutscht zwar jemand „ungesehen hindurch“ und bezieht konfliktfrei trotz dessen ALG-II, oder es gibt „stillschweigend wohlwollend duldende“ Verwaltungsfachkräfte, die Entschuldigungen großzügig anerkennen oder sogar zur Umschwenkung auf ein Abstellgleis wie „Frühverrentung“ oder „Krankschreibung“ raten, damit an den entscheidenden Punkten der indiviuellen Existenzsicherung kein „Basiskonflikt“ entsteht, wie ihn etwa der Grundrechteaktivist Ralph-Boes.de bereitwillig angenommen und öffentlich dargelebt hat.

Um diese offensichtlichen Lücken im Sozialsystem zu schließen, bewerbe ich mich selber um die Erfüllung der grundsichernden Aufgaben, angefangen bei mir selber als Testperson - da meiner Auffassung folgend so etwas von keinem besser, effizienter und Ressourcen schonender, deeskalierender usw. ausgeführt werden kann, als von mir selber, die ich mich seit 38 Jahren kenne und meine langfristigen Ziele am besten selbstbestimmt mit den Aufgaben des täglichen Lebens und den Schwankungen nach Bedarf und Wechselwirkung mit Umfeld bis hin zur „Allgemeinheit“ in Einklang bringen kann.

Ich betone nochmals, dass Jobcenter eigentlich mit der Betreuung von mir als "Kundin" nach eigenen Angaben eher überfordert sind und ich das Jobcenter gern hinsichtlich dessen aber ohne mich selber zu verbiegen, entlasten möchte.
Natürlich stelle ich dort im Jobcenter nach Bedarf hilfsweise Anträge, um meine Verschuldung und Kriminalisierung durch Ihre ordnungsliebende Gesellschaft einzudämmen, verweise aber stets auf diese meine Bewerbung um selbstverwaltete Sozialhilfetöpfe sowie meine grundsätzliche Bevorzugung existenzsichernder Leistungen abseits der SGB-II-Zuständigkeit, an deren Aufbau und Realisierung ich fleißig mitwirke (siehe z.B. Grundeinkommen-für-alle.org).


Das für mich theoretisch bereitzustellende Budget (Sozialhilferegelsatz, Krankenkasse, Kosten der Unterkunft, Kinderfreibetrag, Vermittlung und Aktivierung, Beratungstermine, Kosten der Jobcenterverwaltung und des Personals, Kopierkosten, Energiekosten bis zur Putzfirma und zum Sicherheitsdienst, der das heimische Jobcenter bewacht), kann komplett vom zuständigen Jobcenter
abgezogen werden (da es im Anteil einer Erwachsenen und eines heranwachsenden Kindes nicht mehr benötigt wird) und direkt an mich umgeleitet werden!

Als „zusätzliche Bewerberin“ um diese „sozialstaatliche Aufgabe“ trete ich unmittelbar in Konkurrenz zu Axel Hieb und dessen Jobcenter Berlin Pankow, einfach weil ich mit den vom Ministerium, Bund, Land und Kommune freigeschalteten Geldern in meinem Integrationssinne und den interessen der Allgemeinheit daran besser verfahren kann.
Axel Hieb und sein Jobcenter mögen weiterhin für ihre Zielgruppe tätig bleiben – ich denke, wir beide können dann viel besser nebeneinander als hierarchisch angeordnet unsere jeweiligen Existenzsicherungsaufträge erfüllen und uns somit ERGÄNZEN, so dass er unter der Konkurrenzsituation nicht leidet, sondern genau wie ich entlastet wird. Für Sie als Geldgeber würde das nicht teurer!
Der staatliche Auftrag in meinem Fall bezöge sich zunächst wie gesagt nur auf mich – aber Axel Hiebs Jobcenter sowie unser hiesiges Sozialamt könnten mich im Falle meiner Zulassung und Beauftragung durch Sie aus der Liste möglicher LeistungsbezieherInnen streichen.

Natürlich kann ich, um das Ganze auch für die Haushaltsmittelvergebenden wie Sie attraktiver zu machen, ein wenig runtergehen mit den Verwaltungskosten für mich selber!
Ich werde mich selber kostengünstiger verwalten als irgend ein Jobcenter oder Sozialamt, Künstlersozialkasse, Unternehmernetzwerk oder sonst wer Drittes das tun würde!
Zusätzlich erhält "der Staat" all das, was ich an Sozialhilfe durch Einnahme von Drittmitteln (abzüglich Betriebsausgaben!) für den Regelsatz nicht brauche, in Form von Rückzahlungen wie im Falle einer "Abschließenden Einkommenserklärung für Selbständige" zurück – damit kann mich der staatliche Auftraggeber weitere Jahre finanzieren oder auch andere, die es ähnlich handhaben wollen und schrittweise parallel zu mir zur Entlastung der Jobcenter dort „austreten“ und ihre eigene „Erwerbslosigkeit oder Erwerbsknappheit“ verwalten.
Auf diese Weise probieren wir in der Praxis die (Milton Friedmanns) Idee der "negativen Einkommenssteuer"* im Vorschussprinzip einfach aus (das wäre im jetzigen Steuersystem einfach umzusetzen) und fließend könnte meine Eingliederungs-und- Sozialhilfe-Selbstverwaltung übergehen in normales Steuernzahlen - mit dem Unterschied, dass es keinen "Knick" oder Bruch gibt, ich nicht Angst haben muss, mal einen Euro zu viel zu verdienen - es wird von vorn herein mit einem Regelsatz und einer Krankenkasse rangiert, der nicht auf Sozialhilfevergünstigungen angewiesen ist. Der Regelsatz wird „auf der Höhe der Zeit auf ca. 700 – 800 EUR angesetzt“ - siehe entsprechende Gutachten des Paritätischen usw.
Die dafür nötigen Gründungskosten werden so gering wie möglich gehalten und das Ganze
über ein gemeinsam mit ihnen einzurichtendes, nicht für private Schulden vollstreckbares Konto abgewickelt, das völlig transparent jederzeit Ihnen die Ausgaben und Einnahmen offenlegt, die ich im Rahmen meiner von Ihnen jederzeit überprüfbaren Erwerbslosen-Selbstverwaltung habe.


In diesem Sinne freundliche Grüße in der Hoffnung auf baldige wirtschaftliche Zusammenarbeit,
Frigga Wendt als juristische Person
Nachkonstrukteurin von innovativen Lösungen für beobachtete Mängel


*dieses Modell mag aus der liberalen Ecke stammen, wird aber auch in Grundzügen von den Linken favorisiert (individueller Existenzanspruch, der sich nur durch steuerpflichtige Einnahmen zur Finanzierung dessen schrittweise ohne „Knacks“ mindert), viele andere Einführungswege eines bedingungslosen Grundeinkommens schöpfe ich nach meinen Kräften auch mitgestalterisch und bewerbend aus – so etwa die politische Zustimmung über Volksabstimmungen, den Sanktionsstopp in SGB-II durch wegweisende Urteile aus Karlsruhe und „einsichtige Bundestagsabgeordnete“, wenn wir denn solche bekommen, bewerbe mich selber um derartige Mandate, solange man solche noch braucht (und ich „mit allen Mitteln Geld verdienen soll“), unterstütze Bewegungen, die Geld und Gelderwerb überflüssig machen möchten...
oder aber über eine Unternehmensgesellschaft "BGE-LOBBY gUG (haftungsbeschränkt)", die das Projekt "Grundeinkommen-für-alle.org" unterhält und von Unternehmenden und Gewerbetreibenden sowie engagierten Einzelpersonen schon jetzt mit aufgebaut werden kann parallel "zur Politik" und ohne diese gesondert "zu fragen"!

So vielfältig die Ideen zur Einführung eines (weltweiten) bedingungslosen Grundeinkommens sind bzw. die bedingungslose Zugänglichkeit unmittelbarer existenznotwendiger Ressourcen und
Gemeinschaftsgütern und -Infrastrukturen, ist auch meine Offenheit gegenüber Modellen, die es in der Praxis zu testen gilt mit oder ohne den Namen „BGE“.

Ausschlusskriterium für mich ist jedoch die nicht in der Tiefe ernstgemeinte Umsetzung von GRUNDRECHTEN durch ein Grundeinkommen, wenn dieses etwa nur als Wirtschaftsfaktor "bezahlbar" erscheint in einem gewissen Zeitgeist. "Maschinen nehmen uns die Arbeit weg" ist nur ein Phänomen oder eine Begleiterscheinung, nicht aber der GRUND für die Einführung existenzieller Leistungen für JEDEN in meiner Sichtweise, denn der Grund ist schlichtweg die Existenz des Menschen selbst.



**(Mit Zwang verbundene)„Hilfssysteme“, die einen Menschen wie mich grundsätzlich entweder „nicht vorsehen“ bzw. als „defizitäres Opfer“ oder „zu ihrem eigenen Besten Umzuerziehende“ betrachten, empfinde ich als strukturell DISKRIMINIEREND.

Diskriminierungsfrei dagegen bedeutet:

ich bin nicht krank, abartig oder abnormal wegen meiner Auffassung des Arbeitsbegriffes, sondern ein gesunder, geschäftsfähiger Mensch (derzeit ziemlich genau 38 Jahre alt) im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte.*

In Anlehnung an das Zitat des politischen Aktivisten und Filmemachers Rosa von Praunheim: “Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Gesellschaft in der er lebt“ ist festzustellen:

nicht der Arbeitslose ist pervers, sondern der Arbeitsbegriff und das Wirtschaftssystem in dem ALLE leben.“

Ich schließe mich dem Arbeitsbegriff von Ralph Boes an, der jede Arbeit heilig spricht, die dem ernsten inneren Anliegen eines Menschen folgt, unabhängig davon, ob sie einen Erwerb ermöglicht oder nicht.
In diesem Zuge verweise ich auf seine Veröffentlichungen zur Thematik, die ich auf Ihre Nachfrage oder in den Vertragsverhandlungen gern zitiere und weitergebe.


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