Montag, 10. Juni 2019

"Artikel 20 GG" als Störfaktor in Aushängen der Bundesregierung im Zug

Schaffner reißen den 20. Artikel GG weg

In Zügen der "Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft" (ODEG) aber auch anderen (Regional)zügen (?) ist derzeit eine Broschüre der Bundesregierung ausgehängt:

"In Guter Verfassung". Das ist eine DinA4-Zeitschrift zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes.

Am Pfingstsonntag spät in der Nacht kam es in einem Regionalexpress dazu, dass Unbekannte die Aushänge wie folgt ergänzten:





"Wo ist Artikel 20 GG? Deine-Verfassung.de" war handschriftlich ergänzt worden. Teilweise hingen oder lagen auch einzelne Mini-Flugblätter aus, auf denen Artikel 20 GG abgedruckt war.

Es erfolgte eine Durchsage vom Lokführer: "An die Dame, die die Aushänge beschrieben hat, sie möge das bitte unterlassen. Die Aushänge werden dadurch unbrauchbar und müssen im Müll entsorgt werden."

Einige Zeit später kam bei der Gruppe von Augenzeugen, die hier weiteres schildern werden, ein Schaffner vorbei. Er riss Exemplare der ausgehängten Zeitschriften ab, auf denen mit Kuli die Hinweise zum Artikel 20 GG im Netz aufgeschrieben worden waren. Ebenso riss er - mit ziemlichem Nachdruck - die kleinen Abdrucke des 20.GG-Artikels von den Hängehaken.

Ein weiblicher Fahrgast Ende 30 fing herzhaft an zu lachen.
Darauf wandte sich der Schaffner an sie mit dem Vorwurf, hier solche Dinge ausgehängt  bzw. Aushänge "beschmiert" zu haben.
Die Frau fragte grinsend, wie er denn darauf komme, dass sie etwas beschmiert hätte.
"Na, weil Sie so grinsen"...
Aha...
Die Frau erklärte im Folgenden, nicht über das Geschreibsel zu grinsen, sondern über die Tatsache, dass und wie die Dinge abgerissen worden wären...

Der Schaffner ging seiner Weg und riss weitere "unbrauchbar" gewordene Grundgesetz-Zeitschriften von den Wänden und stopfte sie in einen Mülleimer.
Dafür klatsche jemand Beifall [Anm.: es war oben besagter Fahrgast].
Anwesende Kinder im Abteil hatten in anderen Fahrzeugen bereits zu früherer Stunde ausgehängte Prospekte mit Stiften verändert. Man kennt das ja: Bärte malen usw.
Es soll wohl auch schon vorgekommen sein, dass Leute in Zeitschriften ihre Botschaften geschrieben haben, die dann liegenblieben für andere Fahrgäste.
Doch solche "Aufregung" inkl. Lautsprecherdurchsage hat es wohl selten gegeben.

Ein anderer Fahrgast beschwerte sich, "dem armen Schaffner sei dadurch Arbeit gemacht worden", er "müsse halt doch seinen Job machen".

Es kam zu einer Diskussion und zu Telefonaten im Abteil, daraufin näherte sich der Schaffner erneut und trat auf die (telefonierende) Frau zu.
Diese stellte ihr Handy laut und kündigte dem Telefonkantakt vor dem Schaffner an, dass es wohl interessant sein könne, das Folgende mitzuhören.

Der Schaffner schien sichtlich aufgeregt, was er aber gut zu kontrollieren wusste. Er behauptete, dass so etwas "Sachbeschädigung" und nicht erlaubt sei.

Im Fortgang des Gespräches zeigte sich die Frau sehr offen für eine mögliche Klärung der Angelegenheit über eine Strafanzeige und Gerichtsverhandlung vor einem ordentlichen Gericht des deutschen Rechtsstaates, da solches vor allem Aufmerksamkeit für die Thematik brächte. Anders als vom Schaffner vermutet, ist ein "sich dann doch besser an die Bundesregierung zu wenden", von der die Aushänge stammten**, doch eher unbedeutend in der (öffentlichen) Wahrnehmung.
So etwa ist das Aufstellen einer 3 Meter hohen Stele mit dem 20. Artikel des GG am Bundestag nahezu unbemerkt geblieben, auch wenn diese (bei Nacht ohne Zeugen) von der Polizei entfernt worden war (und auch wenn ausgewählte Journalist*innen dies aufgegriffen hatten).

Ferner wurden zwischen Fahrgästin und Schaffner Themen besprochen, wie:

-Nachweis, dass die Angsprochene Frau "Täterin" sei, über die KameraAUFZEICHNUNGEN in der Bahn

-Ob durch den Zusatz einer Aufschrift ein Infoblatt "unbrauchbar" würde (Anm.: leserlich war noch alles von den Originalen, zuvor teilweise von anderen Fahrgästen stark beschädigte Zeitschriften, denen ganze Seiten fehlten, waren NICHT entfernt worden - "war mir nicht aufgefallen", so der Schaffner über die "üblichen" "unpolitischen" "Beschädigungen"...)

-Anders(be)wertung der "Grundgesetzaufschrift" gegenüber "Bärte malen" oder "anderen Krempel" in die Zeitschriften hineinschreiben. Der Schaffner erhielt den Hinweis, weitere Zeitungen VON INNEN kontrollieren zu müssen - denn wer weiß, ob da nicht auch ähnliche oder anderslautende Botschaften diese "unbrauchbar" machen könnten.

Der Schaffner wollte sich nun "loseisen" und bekundete seinen Unmut darüber, von der Frau "in eine Diskussion verwickelt worden zu sein". Sie stellte klar, dass er (nun mehrfach) ein Gespräch von sich aus mit ihr gesucht habe und nun auch vertragen müsse, dass Sie dazu Fragen und Anmerkungen hätte.
Der Schaffner erklärte der Frau, "ihr nur das mit der Sachbeschädigung habe sagen zu wollen", aber kein Interesse an einer längeren Debatte zu haben. 
Die Frau wies den Schaffner auf mögliche Folgen von "Befehlempfängertum" im Sinne von "Ordnung und Sauberkeit" hin.

Am Ende entstand eine Art Konsens: Der Schaffner verabschiedete sich und stellte in Aussicht, die ODEG bitten zu können, solche Flyer wie den besagten zum 20. GG-Artikel (zur Ergänzung der Broschüre zum 70. Jahrestag des GG) dort auszulegen.


Geneigte Aktivist*innen und aufmerksame Lesende mögen das tun, z.B. unter:

ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Sitz der Gesellschaft: Bahnhof 1, 19370 Parchim
Telefon: 030 / 514 88 88 88
Telefax: 03871 / 606 93 33
E-Mail:   info@odeg.de
Internetseite: www.odeg.de



**seit wann hat die Deutsche Bahn oder eine PRIVATBAHN eigentlich einen "politischen Bildungsauftrag"? Nicht, dass ich was dagegen hätte... aber in dem Sinne sind die Aushänge keine obligatorische oder zur Fahrgastunterhaltung gedachte Zeitschriften (wie sie in ICEs öfter aushängen und auch bei der ODEG üblich sind), sondern Auftragsdrucke "der Bundesregierung"... die diese da ggf. auch "vergessen" haben könnte oder ebenso wie unbekannte Fahrgäste hätte jemand diese "poltischen" Aushänge dort hinhängen können...
vielleicht wird man demnächst Werbung von Parteien finden... oder von Firmen? Als Privatbahn "darf" die ODEG das bestimmt... Schließlich "vermietet" sie auch kommerziell (?) die Möglichkeit, über die Info-Bildschirme Werbung einblenden zu lassen, wie das in den Berliner Verkehrsbetrieben auch schon lange gemacht wird.

Hinweis: falls der Begriff "Schaffner" anderweitig belegt oder vom diensthabenden Personal als nicht zutreffend oder gar kränkend gewertet würde, hier eine vorsorgliche Entschuldigung für Missverständnisse.
Es handelte sich um einen "Fahrgastbetreuer" oder "Zugbegleiter" (hoffe damit die korrekte Berufsbezeichnung getroffen zu haben) und Schaffner ist einfach nur die saloppe Bezeichnung für so einen Menschen, der (vor allem) Fahrtkarten kontrolliert und stempelt (und früher das Abfahrtssignal für die Lokführer gab).



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Für weiter Interessierte: 
die unter Deine-Verfassung.de beschriebene Stele aus Buchenholz und Artikel 20 GG abgebildet in Goldlettern war ein Geschenk (eines Künstlerkollektivs) zum 70. Jahrestag des GG.
Sie erinnert an das FEHLEN oder VERGESSEN des besagten 20. Artikels im politischen und wirtschaftlichen Alltag - damit die Bevölkerung (sich dieses Artikels bewusst werdend) ihn und die durch das GG ausgedrückte Verfassungsidee basierend auf der individuellen Menschenwürde Realität werden lässt (da es das an vielen Punkten und durch andere Gesetze und (Vollziehungs-) Praktiken in unserer Realität nicht ist).

Von anderer Seite (siehe z.B. die Petition "Wohnen ist ein Menschenrecht") wird auch die Vorschaltung des "Artikels 59 Abs. 2" kritisiert, der - von der Bundesregierung selber im Argument benannt - der Regierung die Geschicke in die Hand legt und sie damit ermächtigt, sich nicht nur über Bevölkerungswillen, sondern auch über internationale Verträge oder auch (Bundes)Länderverfassungen jederzeit hinwegsetzen zu können...

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Art. 59 Abs.2  
Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.
Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

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Art 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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